Zimmervermietung Alte Post – Nauen, Inh. Petra Schiffer (nachfolgend Zimmervermietung
genannt)
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Zimmern zum Zwecke der Beherbergung.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen
als Beherbergungszwecken sind verboten.
Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen.
Vertragsabschluss, -partner
Der Vertrag kommt durch die Annahme/Buchungsbestätigung des Antrages bzw. der Buchung
des Kunden durch die Zimmervermietung zustande.
Vertragspartner sind die Zimmervermietung und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden
bestellt, haftet er der Zimmervermietung gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern der
Zimmervermietung eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Die Zimmervermietung ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung vereinbarten Preise zu
zahlen.
Mit Abschluss des Vertrages und nach Rechnungsstellung der Zimmervermietung sind 50% des
Rechnungsbetrages sofort zur Zahlung fällig. Bis zum 14.Tag vor dem Anreisedatum ist
die Restzahlung der Rechnung fällig und vom Kunden zu bezahlen. Bei Nichtnutzung der
gebuchten Zimmer sind seitens der Zimmervermietung 10% des Rechnungsbetrages dem Kunden
aufgrund ersparter Kosten pauschal zu erstatten. Ausnahmen bedürfen ausdrücklich
der Schriftform.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Die Preise können von der Zimmervermietung geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer oder der Aufenthaltsdauer
der Gäste wünscht und die Zimmervermietung zustimmt.
Rechnungen der Zimmervermietung ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang
der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Zimmervermietung ist berechtigt, aufgelaufene
Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Die Zimmervermietung ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter
Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine
können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber
einer Forderung der Zimmervermietung aufrechnen oder mindern.
Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der
Zimmervermietung
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Zimmervermietung geschlossenen Vertrag bedarf
der schriftlichen Zustimmung der Zimmervermietung. Erfolgt diese nicht, so ist der
vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche
Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der
Zimmervermietung zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des
Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein
sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
Sofern zwischen der Zimmervermietung und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien
Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom
Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels
auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel
ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1
Satz 3 vorliegt.
Der Zimmervermietung steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen
und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall
verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung
zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder
nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Rücktritt der Zimmervermietung
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist die Zimmervermietung in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den
vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der
Zimmervermietung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung
auch nach Verstreichen einer von der Zimmervermietung gesetzten angemessenen Nachfrist nicht
geleistet, so ist die Zimmervermietung ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist die Zimmervermietung berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
höhere Gewalt oder andere von der Zimmervermietung nicht zu vertretende
Umstände
die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der
Person
des
Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
die Zimmervermietung begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme
der
Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen
der
Zimmervermietung in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts-
bzw. Organisationsbereich der Zimmervermietung zuzurechnen ist.
ein Verstoß gegen obige Klausel I. Nr. 2 vorliegt.
Bei berechtigtem Rücktritt der Zimmervermietung entsteht kein Anspruch des
Kunden
auf
Schadensersatz.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer es sei
denn,
der
Kunde hat über die Buchungsmaske im Internet ein bestimmtes Zimmer bebucht und
seitens
der Zimmervermietung bestätigt bekommen.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Zimmervermietung
aufgrund
der
verspäteten Räumung des Zimmers für dessen
vertragsüberschreitende
Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr
100%.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
Haftung der Zimmervermietung
Die Zimmervermietung haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine
Verpflichtungen
aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen
sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die
Zimmervermietung die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Zimmervermietung beruhen
und
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen
Pflichten der Zimmervermietung beruhen. Einer Pflichtverletzung der Zimmervermietung steht die
eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder
Mängel
an
den Leistungen der Zimmervermietung auftreten, wird die Zimmervermietung bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde
ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen
Schaden gering zu halten.
Eine Haftung für eingebrachte Sachen, Geld und Kostbarkeiten ist ausgeschlossen, es sei
denn,
ein
Schaden wurde von der Zimmervermietung, deren gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme sollen schriftlich
erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Zimmervermietung, auch wenn der
Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung anderer Rechte sind ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
die
Beherbergungsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten
die
gesetzlichen Vorschriften.